Die neue EU-Gebäuderichtlinie: Was Immobilienbesitzer wissen müssen

Dieser Beitrag beschreibt die Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinie auf Häuser in Eschborn und dem nördlichen Rheinland-Pfalz Gebiet. Überdies werden in ganz Deutschland durch die EU-Gebäuderichtlinie in naher Zukunft Millionen von Häusern von einem Sanierungszwang betroffen sein. Dies ist Teil eines Plans der Europäischen Union (EU), der die Einführung von sieben Energieeffizienzklassen vorsieht. Wohngebäude sollen bis zum Jahr 2030 die „Energieeffizienzklasse E“ erreichen und bis 2033 die „Energieeffizienzklasse D“ vorweisen müssen. Weiterhin sollen 15 Prozent des Gebäudebestands so modernisiert werden, dass Nichtwohngebäude statt der Einstufung G mindestens das Niveau F erreichen. Mit anderen Worten: Häuser mit schlechter Energieeffizienzeinstufung sollen in Zukunft nicht mehr existieren.

Längst überfällig oder das Ende für Millionen von Eigenheimen?

Die neuen EU-Vorschriften stoßen auf unterschiedliche Meinungen. Während einige die Pläne als längst überfällig betrachten, um Energieeffizienz und Klimaschutz voranzutreiben, sehen andere darin das Ende für Millionen von Eigenheimen. Matthias Heißner, Mitbegründer und Geschäftsführer des Bonitätsprüfers Mietercheck, übt scharfe Kritik an den Plänen: „Für viele private Eigentümer und entsprechend für private Vermieter endet damit die Wirtschaftlichkeit der eigenen Immobilie. Sie haben keine andere Wahl als die betroffene Immobilien zu verkaufen“, sagte er.

EU-Gebäuderichtlinie
EU-Gebäuderichtlinie

Einführung der EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität und Energieeffizienz in Europa. Seit ihrer Einführung sind Immobilienbesitzer in Eschborn und im nördlichen Rheinland-Pfalz dazu angehalten, ihre Gebäude energetisch zu optimieren und so ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die EU-Gebäuderichtlinie Ihre Immobilie betrifft und welche Maßnahmen Sie ergreifen können, um die Anforderungen zu erfüllen.

Ziele der EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinie hat das Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden, einen nahezu dekarbonisierten und in hohem Maße energieeffizienten Gebäudebestand zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt die Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern errichtet werden [3]. Die Richtlinie konzentriert sich auf die Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz und hilft, die Energiekrise zu bekämpfen [7]. Die EU-Kommission plant, die Gebäudebestände bis 2050 vollständig dekarbonisiert zu haben [2]. Die Novellierung der Richtlinie ist Teil des Arbeitsprogrammpakets „Fit für 55“ der Kommission, das die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 bringen soll [4]. Insgesamt macht die EU-Gebäuderichtlinie die Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor alternativlos.

Auswirkungen auf private Immobilienbesitzer

Für private Immobilienbesitzer in Eschborn und im nördlichen Rheinland-Pfalz Gebiet bedeutet die EU-Gebäuderichtlinie, dass sie in den kommenden Jahren in energetische Sanierungsmaßnahmen investieren müssen, um ihre Immobilien auf den neuesten Stand der Technik zu bringen. Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Wärmedämmung, die Modernisierung der Heizungsanlage oder den Einsatz von erneuerbaren Energien geschehen [1].

Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen

Die gute Nachricht für Immobilienbesitzer ist, dass es zahlreiche Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen gibt. Diese können in Form von zinsgünstigen Krediten oder direkten Zuschüssen gewährt werden. Es lohnt sich, sich über die verschiedenen Förderprogramme zu informieren und entsprechende Anträge rechtzeitig zu stellen [1].

Unterstützung durch ENERDOMO Energieberater

Um die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie zu erfüllen und die bestmögliche energetische Sanierung Ihrer Immobilie zu erreichen, empfiehlt es sich, einen Experten hinzuzuziehen. Die ENERDOMO Energieberater unterstützen Sie bei:

  1. der Analyse und Bewertung Ihres Gebäudes hinsichtlich der aktuellen Energieeffizienz und des energetischen Standards[1];
  2. der Identifikation von Schwachstellen und der Erarbeitung von Vorschlägen, wie diese beseitigt werden können[2];
  3. der Planung und Umsetzung der energetischen Sanierungsmaßnahmen, die den technischen Anforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) entsprechen[4];
  4. der Beratung zur Inanspruchnahme von Fördermitteln, wie zum Beispiel dem BAFA-Zuschuss für Energieberatungen[3] oder der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen[4];
  5. der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel der Pflicht zur Energieberatung bei Sanierung und Kauf[6].

Vertrauen Sie auf die hohe fachliche Qualifikation der ENERDOMO Energieberater[7] und lassen Sie sich bei Ihrem Sanierungsvorhaben professionell unterstützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu besprechen und einen ersten Beratungstermin zu vereinbaren.

Einsatz des Leica BLK360 3D-Scanners bei der energetischen Sanierung von Immobilien

Ein 3D-Scanner wie der Leica BLK360 [2] kann Immobilienbesitzern bei der energetischen Sanierung erheblichen Nutzen bieten. Durch die Verwendung eines 360° Laserdistanzmessers und Panoramabildgebung erstellt der Leica BLK360 eine 3D-Punktwolke des umgebenden Raumes [2]. Dies ermöglicht eine präzise Erfassung der räumlichen Geometrie, Farben und kleinster Details eines Objekts oder Gebäudes [9].

Energieberater Eschborn ENERDOMO
Energieberater Eschborn ENERDOMO

Für Immobilienbesitzer kann der Einsatz eines 3D-Scanners wie dem Leica BLK360 bei der energetischen Sanierung hilfreich sein, indem er eine genaue Bestandsaufnahme der Gebäudestruktur ermöglicht. Dies erleichtert die Identifizierung von Schwachstellen in der Gebäudehülle, wie z. B. Wärmebrücken oder unzureichende Dämmung. Darüber hinaus kann der Scanner auch dazu verwendet werden, Dachflächen präzise zu vermessen, um beispielsweise die Installation von Photovoltaik-Anlagen oder die Optimierung der Dachdämmung zu planen [6]. Die gewonnenen Daten können anschließend in verschiedenen Softwarelösungen weiterverarbeitet werden, um beispielsweise energetische Simulationen durchzuführen oder Sanierungsmaßnahmen zu planen. Somit trägt der Einsatz eines 3D-Scanners wie dem Leica BLK360 dazu bei, die Effizienz und Genauigkeit der energetischen Sanierung zu erhöhen und die Kosten für die Immobilienbesitzer zu optimieren.

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