Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Eschborn oder im Rhein-Main-Gebiet sind, haben Sie wahrscheinlich schon von den Vorteilen einer energieeffizienten Sanierung durch unsere Energieberatung Eschborn gehört. Aber haben Sie auch von der neuen Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gehört, die Ihnen dabei hilft, Ihre Energieeffizienz zu steigern und Geld zu sparen? Zum 1. Juli 2023 wurden nun die Richtlinien dieser Förderung nochmals überarbeitet, um Immobilienbesitzern noch mehr Vorteile zu bieten.
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Was ist die Energieberatung Eschborn und wie kann sie Ihnen helfen?
Meine Energieberatung Eschborn ist ein vielseitiger Service, der Hausbesitzern dabei hilft, ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten. Als qualifizierter Energieberater kann ich Ihnen dabei helfen, Bau- oder Sanierungskonzepte zu entwerfen, Wärmebildaufnahmen zu machen und staatliche Förderungen zu beantragen.
Die Energieberatung Eschborn geht noch einen Schritt weiter. Wir bieten weitergehende Dienstleistungen für Immobilienbesitzer z.B. in Eschborn, Königstein, Idstein, Bad Homburg und im angrenzenden Rhein-Main-Gebiet. Mit unseren umfassenden Kenntnissen über lokale Bauvorschriften und Klimabedingungen kann ich als Energieberater in Eschborn und Umgebung maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Immobilie anbieten.
André Huskobla informiert: Was sind die Vorteile der neuen Förderregelungen?

Ab dem 1. Juli 2023 werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Dies bedeutet, dass ich für Sie den Förderantrag stellen kann, Sie aber den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA erhalten. Sie können sich also weiterhin im Förderverfahren durch einen Energieberater vertreten lassen, bekommen aber durch den direkten Zuwendungsbescheid mehr Kontrolle und Transparenz über den Prozess.
Außerdem wird ab dem 1. Juli 2023 eine Energieberatung nur gefördert, wenn der Energieberater – so wie ich – in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der betreffenden Kategorie gelistet ist. Dies gewährleistet, dass Sie nur mit qualifizierten Experten zusammenarbeiten, die auf dem neuesten Stand der Technik und der besten Praktiken sind.
Warum jetzt handeln?
Zwar treten die neuen Regelungen erst ab dem 1. Juli 2023 in Kraft, doch es gibt gute Gründe, warum Sie jetzt handeln sollten. Bis zum 30. Juni 2023 können Sie noch zu den alten Konditionen einen Förderantrag für die Energieberatung beim BAFA stellen. Das bedeutet beispielsweise, dass Sie Ihren Sanierungsfahrplan mit einer geringeren Anzahlung beginnen können.
Die Energieberatung Eschborn ist also Ihre Chance, Ihre Immobilie auf den neuesten Stand zu bringen und dabei Geld zu sparen. Sie bietet Ihnen nicht nur einen Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes, sondern auch Zugang zu staatlichen Förderungen, die Ihre Investition noch wertvoller machen.
Handeln Sie jetzt und profitieren Sie von der Energieberatung Eschborn
Zusammenfassend: Bis zum 30. Juni 2023 können Sie Ihren Antrag über die Energieberatung Eschborn noch zu den alten Konditionen stellen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihren Sanierungsfahrplan mit geringeren Kosten zu beginnen und gleichzeitig von den Vorteilen der Energieberatung zu profitieren.
Schnell sein: Zögern Sie nicht, handeln Sie jetzt und sichern Sie sich die Vorteile der Energieberatung Eschborn. Es ist Ihre Chance, Ihre Immobilie auf den neuesten Stand zu bringen und dabei Geld zu sparen. Nutzen Sie die Gelegenheit und starten Sie noch heute Ihren Sanierungsfahrplan.
Das wichtigste zusammen gefasst:
- Ziel der BEG ist es, den Zugang zu Fördermitteln zu erleichtern, den Antragsprozess zu verschlanken und Energieeinsparungen zu fördern.
- Die BEG besteht aus drei Säulen: Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM).
- Seit Juli 2022 ist das BAFA zuständig für Einzelmaßnahmen (BEG EM) und die KfW für Komplettsanierungen und Neubauten (BEG WG und BEG NWG).
- Förderungen für fossile Heizungsanlagen, Gas-Hybrid-Heizungen und Heizungen des Typs „Renewable-Ready“ wurden komplett eingestellt.
- Zuschüsse der KfW wurden eingestellt, es sind nur noch Kredite inklusive Tilgungszuschüssen verfügbar.
- Die Förderung für Energieberatung (Fachplanung und Baubegleitung) wurde erhöht und beträgt bis zu 10.000 Euro.
- Für Sanierungen und Neubauten von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden stehen Kredite mit Tilgungszuschüssen bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.
- Die Zuschussförderung über das Programm 461 der KfW wurde eingestellt, Förderung ist nur noch über das Programm 261 möglich.
- Es gibt einen Bonus für Worst-Performing-Buildings.
- Die Konditionen für den Kredit KfW 261 beinhalten eine maximale Zinsbindung von 10 Jahren und eine kostenfreie Sondertilgung ist nicht möglich.
- Für Einzelmaßnahmen (BEG EM) zur Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden gibt es Zuschüsse vom BAFA.
- Es wurden Änderungen bei den Fördersätzen und Boni für Einzelmaßnahmen vorgenommen.
- Der Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpen-Boni wurden eingeführt.
- Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen wurden angepasst.
Übrigens: Sie sind Energieberater (m/w/d) und wohnen in in Eschborn, Königstein, Idstein, Bad Homburg? – Verstärken Sie das Team Energieberatung Eschborn auf unserem Weg zu energieeffizienten Lösungen!